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   BSG, 19.04.1990 - 1 RA 83/88   

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https://dejure.org/1990,9132
BSG, 19.04.1990 - 1 RA 83/88 (https://dejure.org/1990,9132)
BSG, Entscheidung vom 19.04.1990 - 1 RA 83/88 (https://dejure.org/1990,9132)
BSG, Entscheidung vom 19. April 1990 - 1 RA 83/88 (https://dejure.org/1990,9132)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.06.1989 - 4 RA 86/88
    Auszug aus BSG, 19.04.1990 - 1 RA 83/88
    Diese Rechtsauffassung ist in dem weiteren Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 RA 86/88 - (Orientierungssatz in SozSich 1990, 29) bestätigt und darin erneut mit ausführlicher Begründung dargelegt worden, daß und aus welchen Gründen Beitragszeiten iS des § 32a Abs. 5 AVG auch freiwillige Beitragszeiten seien.

    Mit gleichartigen verfassungsrechtlichen Einwendungen hat sich bereits der 4. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 1. September 1988 und 22. Juni 1989 (aaO) auseinandergesetzt.

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. April 1990 - 1 RA 83/88 -,.

    a) Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 19. April 1990 - 1 RA 83/88 -, des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1988 - L 8 An 220/87 - und des Sozialgerichts Detmold vom 29. September 1987 - S 13 An 37/87 - verletzen die Beschwerdeführerin zu I. in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • LSG Hessen, 28.09.1999 - L 2 RA 756/99

    Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten - Spontanberatung

    Schließlich habe das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. April 1990 -- Az.: 1 RA 83/88 -- betroffen, mit dem das BSG als höchstinstanzliches Gericht der Fachgerichtsbarkeit die bis dahin bestehende Regelung für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für verfassungsgemäß erachtet habe.

    (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5 RJ 62/97 R, ferner BSG, Beschluß vom 28. Januar 1999, Az.: B 14 EG 6/98), zumal die damalige Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts (vom 19. April 1990, Az.: 1 RA 83/88) gerichtet war.

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 18/02 R

    Bewertung beitragsbelegter Kindererziehungszeiten bei Bestandsrenten vor dem 1.

    Von daher kann nicht mehr ohne weiteres auf die bei Erlass des Bescheids über die Bewilligung der BU-Rente im Juli 1994 vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung abgestellt werden, wonach § 1255a Abs. 5 RVO als verfassungsgemäß anzusehen sei (BSG Urteile vom 1. September 1988 - 4/11 RA 59/87 - SozR 2200 § 1255a Nr. 20 sowie vom 19. April 1990 - 1 RA 83/88 - DAngVers 1991, 96 - und 1 BA 243/88 - veröffentlicht in JURIS), nachdem das BVerfG diese Auffassung in seinem Beschluss vom 12. März 1996 (1 BvR 609/90, 692/90 - BVerfGE 94, 241 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5) verworfen hat.
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